Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apart- ments zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherber- gungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn das vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflich- tungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Leistungen
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, gleichwertigen Ersatz im Hause zu beschaffen.
Ist das Hotel in Fällen, die nicht von ihm zu vertreten sind (höhere Gewalt), daran gehindert, seine Leistung zu erbringen, ist es berechtigt, den Gast zeitweise oder für die gesamte Dauer des vereinbarten Aufenthaltes in ei- nem gleichwertigen Hotel in der Umgebung unterzubringen.
An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
Preise
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leis- tungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeit- punkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen eingeschlos- sen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den Preis ange- messen anheben und hat den Gast davon in Kenntnis zu setzen. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Zahlungsbedingungen
Gastrechnungen sind vor der Abreise netto Kasse zu zahlen. Das Hotel ist grundsätzlich berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Das Hotel kann vom Gast eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des Logiepreises verlangen.
Rücktritt des Hotels
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Das Rück- trittsrecht besteht auch im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik), bei falschen oder irreführenden Angaben wesentlicher Tatsachen, bei Verstößen gegen den oben genannten Geltungsbereich oder wenn das Hotel Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Si- cherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Um- und Abbestellungen
Nimmt ein Gast bestellte Hotelzimmer, Apartments oder andere vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die vom Hotel ersparten Aufwendungen in Höhe von 20 % werden dabei abgesetzt. Bei Abbestellungen bis 12:00 Uhr (Ortszeit) am Tag vor der geplanten Anreise ist die Stornierung kostenfrei. Für Stornierungen ab 12:00 (Ortszeit) am Tag vor der geplanten Anreise oder für Stornierungen am Tag der Anreise sind 80% des gebuchten Preises fällig. Bei Nichtantrat oder ohne Stornierung sind ebenfalls 80% des Zimmerpreises pro Tag fällig. Kann das Hotel das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahme für diesen Zeitraum.
Haftung des Hotels
Der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Hotel in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmann. Für die Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 701 – 704 BGB). Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Sonstiges
Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzan- sprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Tiere können im Hotel nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Gast berechtigt das Hotel zur Kündigung. In diesem Fall steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.
Dem Gast wird zur Absicherung der finanziellen Risiken bei einer Abbestellung der Leistung der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirk- sam. Erfüllung und Zahlungsort ist Wolfach. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Wol- fach. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Ge- richtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Wolfach. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vor- schriften.